Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit nach BFSG § 19
Diese Erklärung beschreibt den Konformitätsstand der Landing-Page adjudon.com mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit. Sie folgt der Struktur von § 19 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, in Kraft seit 28. Juni 2025) und orientiert sich am technischen Standard WCAG 2.1 Level AA(referenziert in EN 301 549). Adjudon ist ein B2B-Einzelunternehmen mit ausschließlichem Adressatenkreis nach § 14 BGB. Nach § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, vom Anwendungsbereich ausgenommen; als Kleinstunternehmen gelten nach der EU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG) Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Adjudon erfüllt diese Kriterien deutlich. Unabhängig von dieser Ausnahmeregelung orientiert sich Adjudon freiwillig an WCAG 2.1 AA und veröffentlicht diese Erklärung im BFSG-§-19-Format.
Diese Erklärung umfasst die öffentlich erreichbare Landing-Page adjudon.com. Das Dashboard unter app.adjudon.com ist authentifizierungs-geschützt und richtet sich ausschließlich an angemeldete Unternehmer-Kunden im Sinne von § 14 BGB; eine separate Erklärung zur Barrierefreiheit des Dashboards wird mit der Aufnahme erster Kunden ergänzt.
Verantwortlicher für die Barrierefreiheit dieser Landing-Page ist Dato Bitarishvili (Einzelunternehmer, Nobelstraße 48, 51107 Köln). Die vollständige Anbieterkennzeichnung findet sich im Impressum. Bei einer zukünftigen Umwandlung in eine UG (haftungsbeschränkt) erfolgt die Vertragsübernahme nach § 415 BGB analog zur AGB-Regelung; Bestandskunden werden in Textform informiert.
Teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA gemäß Self-Assessment; ein externes Audit wurde noch nicht durchgeführt. Die Bewertungsmethode war eine strukturierte Eigenprüfung anhand der WCAG-2.1-AA-Erfolgskriterien durch den Inhaber.
Bereits umgesetzte Foundation-Maßnahmen:
- Skip-to-Content-Markup (Vorbereitung WCAG 2.4.1 Level A): jede Seite stellt am Anfang den Sprung-Link zum Hauptinhalt im HTML bereit (<a href="#main">Zum Inhalt springen</a> mit Ziel <main id="main" tabIndex={-1}>). Die visuelle Sichtbarkeit dieses Links bei Tastatur-Fokus auf allen Breakpoints ist noch nicht durchgehend gegengeprüft — siehe Mangel (f) in Sub-Block 2.4.
- Sichtbarer Fokus-Indikator: zwei Pixel starker Brand-Farb-Outline mit zwei Pixel Offset bei Tastatur-Fokus (:focus-visible).
- Reduzierte Bewegung: dreizehn @media (prefers-reduced-motion: reduce)-Blöcke entfernen Animationen für Nutzer mit entsprechender Betriebssystem-Präferenz.
- ARIA-Patterns in interaktiven Komponenten (z.B. FAQ-Akkordeon: aria-expanded, aria-controls, aria-labelledby, role="region").
- Lighthouse-Accessibility-Gate in der Continuous-Integration-Pipeline mit Mindest-Schwelle 0,9 — Builds mit niedrigeren Werten schlagen fehl. Dieser automatisierte Test deckt nur einen Teil der WCAG-Erfolgskriterien ab und ersetzt keine manuellen Tests; insbesondere Keyboard-Trap-Tests und Screen-Reader-Kompatibilität (siehe Mängel (c) und (e) in Sub-Block 2.4) sind nicht automatisierbar.
- WCAG 2.2 Add-Ons (Target-Size SC 2.5.8: interaktive Elemente ≥ 32 Pixel) als optionale Verbesserung über den WCAG-2.1-Mindeststandard hinaus, derzeit nur in einzelnen Komponenten.
Verifizierter Farbkontrast nach WCAG 1.4.3: Status-Token --base-enforcement (#E53535) mit gemessenem Kontrast 4,6:1 (AA). Die übrigen Brand-Tokens (Maritime Blue, Confidence Green, Review Amber) sind noch nicht systematisch AA-gemessen — siehe Mangel (d) in Sub-Block 2.4.
Folgende Bereiche sind nach derzeitigem Stand noch nicht vollständig WCAG-2.1-AA-konform oder noch nicht extern geprüft. Adjudon legt diese Mängel im Sinne der BFSG-§-19-Pflicht zum Honest-Inventory offen:
- (a) Es wurde noch kein externes Accessibility-Audit durch eine spezialisierte Prüfstelle durchgeführt.
- (b) Komplexe interaktive Komponenten (Modal-Stacks, Command-Palette, dynamische Filter) sind noch nicht vollständig gegen die WAI-ARIA-Authoring-Practices auditiert.
- (c) Keyboard-Trap-Tests für alle interaktiven Komponenten stehen noch aus.
- (d) Der Farbkontrast der Brand-Tokens Maritime Blue (--brand), Confidence Green (--confidence) und Review Amber (--review) ist noch nicht systematisch nach WCAG 1.4.3 AA gemessen; nur --base-enforcement ist verifiziert.
- (e) Screen-Reader-Kompatibilitäts-Tests mit JAWS, NVDA und VoiceOver sind noch nicht durchgeführt.
- (f) Das CSS-Styling des Skip-to-Content-Links bei Tastatur-Fokus ist noch nicht visuell auf allen Breakpoints gegengeprüft.
Zeitplan zur Behebung: Adjudon befindet sich derzeit in der Pre-Pilot-Phase ohne laufende Einnahmen. Ein externes Audit-Engagement und die anschließende Behebung der gemeldeten Mängel sind für die Phase nach Aufnahme erster zahlender Kunden vorgesehen. Diese Bedingung wird ergänzt um eine jährliche Re-Evaluation gemäß BFSG § 19 Abs. 5 (nächste Re-Evaluation spätestens 28. Mai 2027) sowie um anlassbezogene Behebung von Einzelmängeln im Rahmen regulärer Produkt-Entwicklung. Bei Erreichen jedes Meilensteins werden konkrete Daten und Maßnahmen in einer aktualisierten Version dieser Erklärung veröffentlicht und in der Versionierung (Section 4) dokumentiert.
Diese Erklärung wurde am 28. Mai 2026 erstmals erstellt. Die Bewertung erfolgte durch eine strukturierte Eigenprüfung (Self-Assessment) des Inhabers Dato Bitarishvili anhand der WCAG-2.1-Level-AA-Erfolgskriterien sowie der Lighthouse-Accessibility-Audit-Ergebnisse in der CI-Pipeline. Eine externe Zertifizierung wurde nicht durchgeführt. Eine Re-Evaluation und Aktualisierung dieser Erklärung erfolgt jährlich entsprechend BFSG § 19 Abs. 5 oder anlassbezogen nach wesentlichen Plattform-Änderungen.
Hinweise auf Barrierefreiheits-Mängel, Verbesserungsvorschläge oder Anfragen nach in nicht-barrierefreier Form bereitgestellten Inhalten richten Sie bitte per E-Mail an [email protected] (Betreff-Präfix „Barrierefreiheit"). Adjudon antwortet im Rahmen des nach BFSG § 19 Abs. 5 vorgesehenen Maximalrahmens von einem Monat. Ein kürzerer Reaktions-SLA wird aufgrund der Einzelunternehmer-Konstellation derzeit nicht vertraglich zugesichert; in der Praxis wird auf zeitnahe Bestätigung der Eingangsmeldung hingearbeitet.
Schlichtungsstelle nach BFSG § 14 Abs. 2
Betroffene können das niedrigschwellige Schlichtungs-Verfahren nach BFSG anrufen, wenn Adjudon auf eine schriftliche Mängel-Meldung nach Sub-Block 2.6 innerhalb der nach BFSG § 19 Abs. 5 vorgesehenen Antwort-Frist von einem Monat nicht oder nicht zufriedenstellend antwortet.
Schlichtungsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
bei der Bundes-Fachstelle Barrierefreiheit (BFA)
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bfsg.de
Verbesserungs-Ziele und Versionierung
Adjudon dokumentiert geplante Verbesserungen und veröffentlichte Versionen dieser Erklärung transparent. Die Ziele sind im Rahmen der derzeitigen Pre-Pilot-Phase realistisch formuliert und werden bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Grundlage entsprechend angepasst und in einer aktualisierten Version dieser Erklärung dokumentiert.
- Externes Accessibility-Audit nach WCAG 2.1 AA durch eine spezialisierte Prüfstelle: vorgesehen nach Aufnahme erster zahlender Kunden; konkreter Termin wird in einer Folge-Version dieser Erklärung veröffentlicht.
- Brand-Token-Kontrast-Verifikation für Maritime Blue, Confidence Green und Review Amber nach WCAG 1.4.3 AA: priorisiert bei der nächsten regulären Design-System-Iteration.
- Screen-Reader-Tests mit JAWS, NVDA und VoiceOver: bei nächstem strukturierten QA-Zyklus.
- WAI-ARIA-APG-Audit komplexer interaktiver Komponenten (Modal-Stacks, Command-Palette): bei nächster Komponenten-Refactoring-Iteration.
Version 1.0 · 28. Mai 2026 — Erstveröffentlichung dieser Erklärung; initialer Konformitätsstand mit Honest-Inventory bekannter Mängel (a)–(f) gemäß BFSG § 19.
28. Mai 2026.
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